Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Unionsfraktion hat sich Forderungen mehrerer europäischer Regierungschefs nach einer Debatte über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention angeschlossen.
„Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein wichtiges Element unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Und gerade deshalb muss sie so ausgelegt werden, dass Staaten ihre innere Sicherheit gewährleisten und ihre Grenzen wirksam schützen können“, sagte Fraktionsvize Günter Krings (CDU) der „Welt“.
„Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) macht es an einigen Stellen faktisch unmöglich, irreguläre Migration rechtssicher zu steuern. Und das, obwohl die Konvention ein explizites Asyl- oder Flüchtlingsrecht überhaupt nicht enthält. Gerade weil wir Entscheidungen des EGMR ernst nehmen, muss es den Vertragsstaaten auch möglich sein, mit den Organen des Europarates in Dialog zu treten.“ Er könne es deshalb „sehr gut nachvollziehen, dass mehrere EU-Staaten eine Diskussion über die Auslegungsspielräume der Europäischen Menschenrechtskonvention anstoßen wollen“, sagte Krings weiter. Es gehe hier „um eine Rückführung der Rechtsprechung auf das Fundament der Vertragsdokumente und damit zur ursprünglichen Balance zwischen individueller Freiheit und staatlicher Schutzverantwortung“.
Ralf Stegner, Ob-Mann der SPD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags, hingegen kritisierte den Vorstoß, der unter anderem von Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni und ihrer dänischen Kollegin Mette Frederiksen kam: „Politik muss sich an Menschenrechten orientieren, nicht umgekehrt. Die Menschen und Grundrechte gelten immer und für alle. Das ist ein Grundpfeiler unserer europäischen Gemeinschaft. Das ist keine Frage für Tagespolitik, sondern das ist eine Grundsatzfrage.“
An „Masseneinwanderungen“ sei gar nicht zu denken gewesen, als die Konvention entwickelt worden sei, sagte der europapolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 unterzeichnet, kurz zuvor hatte es durch den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust massive Flucht- und Verteibungsbewegungen gegeben. Die AfD sei offen für eine Überarbeitung beziehungsweise Reform der Konvention speziell an diesem, von den neun EU-Staaten thematisierten Punkt. Die richterliche Unabhängigkeit werde dadurch „noch nicht tangiert“, sagte er.
Max Lucks, Grünen-Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, kritisierte den Vorstoß scharf: „Ein Angriff auf die Europäische Menschenrechtskonvention, und das ist dieser Vorstoß zweifellos, ist ein Angriff auf alle Bürgerinnen und Bürger Europas“, sagte der Grünen-Politiker der „Welt“. „Der Vorstoß stellt eine skandalöse Verschiebung der Paradigmen dar: Weil einige Mitgliedstaaten sich nicht an das Recht halten, wollen sie nun das Recht ändern. Zuerst auf dem Rücken Schutzsuchender, aber letztendlich auch zulasten der Rechtsstaatlichkeit insgesamt.“
Clara Bünger, Obfrau der Linksfraktion im Bundestags-Innenausschuss, nannte es „beunruhigend“, wie gerade im Bereich der Migrationspolitik Grundrechte infrage gestellt würden. In keinem anderen Rechtsgebiet würden Staaten es wagen, so offen die eigenen Verpflichtungen zu brechen. „Wer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angreift, stellt die Gewaltenteilung selbst infrage. Es ist die Aufgabe von Gerichten, auch das Handeln von Regierungen zu prüfen. Wer das unterbinden will, stellt sich außerhalb rechtsstaatlicher Prinzipien.“
Foto: EGMR (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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