Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD-Chefin Saskia Esken hält höhere Löhne in Deutschland für nötig und spricht sich für eine Reform der Mindestlohn-Kommission aus. „Der Mindestlohn muss deutlicher steigen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Montagausgaben). Die Erhöhung in diesem und im nächsten Jahr sei viel zu niedrig angesichts der Belastungen der Beschäftigten.
„Wir sollten die gesetzlichen Vorgaben für die Mindestlohnkommission so verändern, dass dort Entscheidungen nur im Konsens getroffen werden können“, sagte die SPD-Chefin. So sei das bei Tarifverhandlungen auch üblich. „Man muss sich einigen, die eine Seite kann die andere nicht überstimmen“, so Esken. Das sei auch beim Mindestlohn sinnvoll.
„Auch die Tariflöhne müssen steigen. Und die Tarifbindung der Unternehmen. Die Koalition sollte das entsprechende Gesetz dazu endlich verabschieden“, sagte sie.
Zugleich warb die SPD-Politikerin für die Viertagewoche mit vollem Lohnausgleich. „Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Schichtarbeit, zu viele Überstunden, zu viele Springerdienste krank machen können. Wenn die Leute arbeitsunfähig werden, ist niemandem gedient“, sagte Esken. Die Unternehmen, die sie kenne, ermöglichten die Viertagewoche mit vollem Lohnausgleich. „Und es geht.“
In der letzten Verhandlungsrunde der Mindestlohnkommission hatten die Arbeitgeber- die Arbeitnehmervertreter im vergangenen Jahr überstimmt. Beschlossen wurde damit eine Erhöhung auf 12,41 Euro pro Stunde ab Januar 2024 und auf 12,82 Euro ab Januar 2025. Die Gewerkschaften hatten eine Erhöhung auf 14 Euro angestrebt. Streitpunkt in den Verhandlungen war der Umgang mit der vorangegangenen Erhöhung des Mindestlohns durch die Ampelkoalition auf 12 Euro gewesen – sowie die Inflation, die deutlicher gestiegen war als die Tarifabschlüsse Schritt halten konnten.
Gemäß einer EU-Richtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten bis November ihre Regelungen zum Mindestlohn so ändern, dass anhand von Indikatoren und Referenzwerten die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns beurteilt wird. Die Richtlinie nennt dabei mehrere Optionen, darunter die Möglichkeit, den Bruttomindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns festzusetzen. Das entspricht aktuell mindestens 14 Euro.
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