Dienstag, November 26, 2024
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Wegen Afghanistan-Urlaub: Ampel offen für Gesetzesänderung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach einem Medienbericht zu mutmaßlichen Urlaubsreisen von afghanischen Flüchtlingen in ihre Heimat zeigen sich alle Ampel-Parteien offen für eine Gesetzesänderung.

„Deutschland gewährt Personen aus humanitären Gründen Schutz, die aus ihrer Heimat aufgrund von Gefahr für Leib und Leben fliehen mussten“, sagte Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Wenn aber Personengruppen, in die besagten Heimatländer für einen Urlaub zurückkehren, dann kann folglich keine unmittelbare Gefahr für ihr Wohl vorhanden sein.“

RTL-Recherchen zufolge reisen Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen für einen Besuch in der Heimat berechtigt, illegal in ihre Heimat. Der Trick beruht darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft beklagt eine Gesetzeslücke, die leicht zu beheben sei. „Bund und Länder müssen nun gemeinsam klären, wie ein Schutzstatus bei nachweisbaren Rückreisen aberkannt werden kann“, sagte Hartmann weiter.

Die Grünen zeigen sich offen für eine Änderung. „Grundsätzlich steht Reisen mit blauen Pässen nichts entgegen. Wichtig ist Transparenz über die Reiseziele zu erlangen und die Kontrolle bei der Wiedereinreise zu garantieren“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Lamya Kaddor. „Hier kann eine Pflicht abhelfen, dass die Einreisestempel im Pass vermerkt sein müssen und nicht auf losen Blättern. Außerdem setzen wir uns dafür ein, die Bundespolizei personell zu stärken, so auch beim Grenzschutz. Schließlich bleibt zu betonen, dass von solchen Reisen in die gefährlichen Herkunftsländer dringend abzuraten ist und wenn es nicht aufschiebbar ist, diese im Einvernehmen mit dem Bamf geschehen.“

Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, schloss sich der Forderung an: „Wer in Deutschland Asyl oder Flüchtlingsschutz beantragt und dann freiwillig zum Urlaub in das Land zurückkehrt, aus dem er wegen Krieg, Bürgerkrieg oder persönlicher Verfolgung geflohen ist, der braucht unseren Schutz offensichtlich nicht mehr. Augenscheinlich ist in dem betroffenen Land die Gefahr dann vorüber, zumindest für die betroffene Person. In diesen Fällen muss der Schutzstatus umgehend widerrufen werden, damit als nächster Schritt die Ausweisung erfolgen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden können. Mit dem Asylanspruch darf kein Schindluder getrieben werden. Der von manchen Auslandsvertretungen offenbar ersonnene Trick, Visa als lose Blätter in die Pässe einzulegen, muss abgestellt werden, denn diese Praxis birgt ein erhebliches Missbrauchspotential“, so Thomae.


Foto: Afghanistan (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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