Freitag, November 29, 2024
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AfD-Verbotsantrag im November oder Dezember im Bundestag

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag könnte noch dieses Jahr über ein AfD-Verbotsverfahren abstimmen.

Eine fraktionsübergreifende Gruppe will „im November oder Dezember“ den Antrag zur „Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD“ in den Bundestag einbringen, sagte die SPD-Politikerin Carmen Wegge „Ippen-Media“. Sie gehört zu den fünf Bundestagsabgeordneten, die den Antrag ausgearbeitet haben, und ist überzeugt, dass das Bundesverfassungsgericht die AfD überprüfen sollte. „Ansonsten ist die Gefahr für die Demokratie zu groß.“

Bislang ist jedoch unklar, ob im Bundestag eine Mehrheit für den Antrag stimmen würde. „Eine solche Entscheidung ist das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie“, sagte Wegge. „Deswegen befinden wir uns aktuell in guten Gesprächen, um in dieser Frage zusammenzukommen.“ Bewegung in das Abstimmungsverhalten skeptischer Abgeordneter könnte der Verfassungsschutz bringen, der die AfD derzeit als rechtsextremen Verdachtsfall beobachtet. Bis Dezember entscheidet die Behörde, ob die AfD diesen Status behält oder als „erwiesen rechtsextrem“ hochgestuft wird.

Wegge glaubt, das könne das Ergebnis beeinflussen. „Ich gehe stark davon aus, dass in allen demokratischen Fraktionen im Falle einer solchen Hochstufung ernsthaft darüber nachgedacht wird, was das für das weitere Vorgehen bedeutet.“

Für ein Verbotsverfahren gibt es hohe rechtliche Hürden. Der AfD muss zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Kommt das Bundesverfassungsgericht zu diesem Schluss, müsste die AfD verboten werden. „Die AfD müsste sich auflösen und von heute auf morgen würden die Mitglieder nicht mehr in den Parlamenten sitzen“, so Wegge.

„Vom Europaparlament bis hin ins Kommunalparlament würde die AfD die Sitze verlieren, das Vermögen würde eingefroren werden, insbesondere würde die Partei natürlich auch von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.“ Auch Nachfolgeorganisationen würden vom Verbot erfasst. „Das heißt, man kann sich nicht einfach einen neuen Namen geben und einfach so weitermachen.“


Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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