Donnerstag, November 21, 2024
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Bundeskabinett beschließt Bafög-Reform

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat am Mittwoch die umstrittene Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Eines der wichtigsten Elemente sei die Einführung eines „Flexibilitätssemesters“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch in Berlin. „Es gibt allen Studierenden einmalig die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen über die Förderhöchstdauer hinaus für ein Semester weiter Bafög zu beziehen.“

Ein Fachrichtungswechsel könne zudem künftig ohne negative Folgen für den Bafög-Anspruch und auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden. Zudem sollen junge Menschen, die vor Aufnahme ihres Studiums bestimmte Sozialleistungen bezogen haben, nun Anspruch auf eine einmalige „Studienstarthilfe“ in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Es handele sich um eine „besonders zielgenaue Unterstützung“, so Hebestreit. „Sie wird vollständig als Zuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden.“

Außerdem sollen die Freibeträge vom Einkommen der Eltern oder der Ehe- und Lebenspartner um fünf Prozent angehoben werden. Eine Erhöhung der Bafög-Sätze ist in den Reformplänen nicht geplant, was zuletzt bei Gewerkschaften und Studentenvertretern für scharfe Kritik gesorgt hatte.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert die aktuellen Pläne zur Bafög-Reform und fordert ein elternunabhängiges und existenzsicherndes Bafög: Die Pläne seien „deutlich zu kurz gegriffen“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende, Michaela Engelmeier, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Obwohl der Bafög-Grundbedarf von 452 Euro nicht einmal das Existenzminimum der Studierenden garantiert und die Kostenpauschale für die Unterkunft in Höhe von 360 Euro vielerorts nicht für die Miete eines WG-Zimmers reicht, ist keine Erhöhung der Bafög-Sätze geplant.“

Viele Studierende seien daher weiter auf Nebenjobs und belastende Studienkredite angewiesen, so Engelmeier. Der Verband fordere ein „elternunabhängiges und existenzsicherndes Bafög“ sowie die „Fortzahlung des Bafögs im Krankheitsfall nach drei Monaten, da sonst die Fortführung des Studiums gefährdet ist.“

Die vorgesehene Studienstarthilfe für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten begrüßte Engelmeier hingegen: „Es ist der richtige Ansatz, Kindern aus einkommensschwachen und bildungsfernen Familien den Zugang zum Studium zu erleichtern“, so die Vorsitzende des Sozialverbands. Studierende seien von den Krisen der vergangenen Jahre hart getroffen worden. „Daher ist das geplante Startkapital zum Studienbeginn ein erster Schritt in die richtige Richtung.“


Foto: Kunde in einer Mensa (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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