Samstag, März 29, 2025
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Ex-Verfassungsrichter Papier äußert Zweifel am Soli-Urteil

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlag hat sich der ehemalige Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier kritisch geäußert.

So bezeichnete er die Annahme des Gerichts, dass der Zweck des Solidaritätszuschlags fortbestehe, als „Großzügigkeit“: Das sei „nicht unproblematisch“, sagte Papier dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). Der ursprüngliche Mittelbedarf speziell des Bundes sei „sehr zweifelhaft geworden“.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klagen sechs ehemaliger FDP-Bundestagsabgeordneter gegen den Zuschlag zurückgewiesen. 2021 hatte die damalige Große Koalition die Sonderabgabe für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Topverdiener und Unternehmen müssen ihn weiterhin teilweise oder vollständig entrichten.

Vor allem diese Teilabschaffung sieht der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier kritisch. Die Abschmelzung der Ergänzungsabgabe hin zu einer Belastung ausschließlich höherer Einkommen mache deutlich, „dass es dem Gesetzgeber gar nicht mehr um die Erfüllung oder Teilerfüllung des ursprünglich legitimierenden Erhebungszwecks ging“, sagte Papier. Vielmehr sei eine „sozialpolitische Korrektur des allgemeinen Einkommenssteuerrechts“ zu erkennen, wobei im Grunde eine „spezifische Tarifänderung bei der Einkommenssteuer zulasten besser verdienender Personengruppen“ eingeführt worden sei.

Der ehemalige Bundesfinanzminister Theo Waigel (CSU), in dessen Amtszeit der Solidaritätszuschlag eingeführt wurde, hält das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beibehaltung des Solis unterdessen für nachvollziehbar. „Ich hatte das Urteil erwartet“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

„Denn man kann nicht bestreiten, dass wir auch heute noch Geld für die Wiedervereinigung aufwenden müssen, wenngleich nicht mehr so viel wie früher. Eine Mehrheit, den Soli abzuschaffen, sehe ich zumindest für die nächsten zwei Jahre nicht. Damit werden sich auch mögliche Auseinandersetzungen bei den Koalitionsverhandlungen erledigen.“

Waigel fügte hinzu: „Man muss an die Adresse der Länder klipp und klar sagen, dass der Bund 80 Prozent der Ausgaben für die deutsche Wiedervereinigung erbracht hat, jedenfalls in den 1990er-Jahren. Heute wird es nicht weniger sein. Und der Soli war die einzige Refinanzierungsmöglichkeit des Bundes. Deshalb haben wir das damals so gemacht.“

„Allerdings haben wir bei seiner Wiedereinführung über 10 Milliarden Euro Subventionen abgebaut, um damit ein Zeichen zu setzen, dass es nicht nur um Steuererhöhungen geht, sondern auch um Ausgabenminderungen“, so Waigel. Solche Einsparungen sehe er derzeit nicht, obwohl bei Subventionen von 120 Milliarden Euro sicher Einsparungen von 15 bis 20 Milliarden Euro erbracht werden könnten.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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