Donnerstag, Juli 17, 2025
StartNachrichtenGericht: Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen

Gericht: Keine Lohnfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen

-

Kiel (dts Nachrichtenagentur) – Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Komplikationen nach einer Tätowierung arbeitsunfähig werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Flensburg, wie es am Freitag mitteilte.

Im konkreten Fall hatte sich eine Pflegehilfskraft am Unterarm tätowieren lassen. Anschließend entzündete sich die Stelle, woraufhin sie mehrere Tage krankgeschrieben war. Die Arbeitgeberin verweigerte die Lohnfortzahlung. Das Gericht sah darin kein Verschulden des Arbeitgebers, da die Klägerin das Risiko einer Entzündung bewusst eingegangen sei.

Das Gericht wies darauf hin, dass bei bis zu fünf Prozent der Tätowierungen mit Komplikationen zu rechnen sei. Dies stelle kein fernliegendes Risiko dar. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen.


Foto: Justicia (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

BW Aktuell
BW Aktuell
BW Aktuell ist ein junges Nachrichtenportal für Baden-Württemberg, das umfassend über aktuelle Geschehnisse aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur informiert. Von Veranstaltungen bis zu Reisetipps - Ihr zuverlässiger Begleiter für alle Informationen und spannenden Themen in der Region.
- Advertisment -spot_img

Neueste Beiträge

NEU: Die wichtigsten News des Tages, kostenlos in unserem WhatsApp Newsletter!

Newsletter

Erhalte regelmäßig die wichtigsten Nachrichten aus Baden-Württemberg!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.