Samstag, Januar 17, 2026
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Hubig rechtfertigt geplanten Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung gerechtfertigt. „Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstagsausgabe). „Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.“

Strafbare Volksverhetzung habe in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Es gehe um Angriffe auf die Menschenwürde, Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migranten, Holocaust-Leugnung und Aufforderungen zu Gewalt. „Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten“, sagte die Ministerin.

Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin.

„Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute“, erklärte Hubig. „Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht.“

Auf die Frage, ob sich das geplante Gesetz gegen die AfD und deren Thüringen-Chef Björn Höcke richte, sagte Hubig: „Nein. Volksverhetzung wird doch nicht exklusiv aus einer Ecke begangen. Die Gerichte sollen die Möglichkeit bekommen, bei besonders schweren Fällen, angemessen reagieren zu können, egal, aus welcher Richtung gehetzt wird.“ Mit Blick auf die AfD-Kritik ergänzte sie: „Wenn sich bestimmte Parteien nun besonders angesprochen fühlen, dann nehme ich das interessiert zur Kenntnis.“


Foto: Wahllokal (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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