Freitag, Juni 13, 2025
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Klein verlangt Gesetzesverschärfung bei Terror-Unterstützung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, fordert eine Gesetzesverschärfung bei der Unterstützung von ausländischen Terrororganisationen wie der Hamas oder dem „Islamischen Staat“.

„Ich bin überzeugt, dass der Paragraf 129a im Strafgesetzbuch erweitert werden muss“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Bisher ist nur das Werben für Mitglieder und die Unterstützung von Terrororganisationen im Ausland verboten. Unter Strafe gehört aber ganz generell die Sympathiewerbung für Organisationen wie die Hamas.“

Zudem reiche es nicht aus, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Betroffene von antisemitischen Straftaten nur dann informieren würden, wenn ein Ermittlungsverfahren eingestellt werde. „Die Strafverfolgungsbehörden müssen auch berichten, wenn ein Fall von Antisemitismus zur Anklage oder zu einem Urteil führt“, sagte Klein. „Das gibt den jüdischen Menschen in Deutschland ein stärkeres Sicherheitsgefühl.“

Der Antisemitismusbeauftragte hob zugleich hervor, dass Deutschland im Kampf gegen Judenfeindlichkeit „viel erreicht“ habe. „Viele Staatsanwaltschaften in Deutschland haben einen Antisemitismusbeauftragten“, so Klein. Deutlich stärker als früher seien die Gerichte dadurch sensibilisiert für ein judenfeindliches Tatmotiv. „Die Justiz kann schneller und entschlossener auf Antisemitismus reagieren als früher“, sagte Klein.

Auch auf der in dieser Woche stattfindenden Innenministerkonferenz von Bund und Ländern in Bremerhaven ist der Kampf gegen Antisemitismus einer der Schwerpunkte des Treffens. „Antisemitismus bedroht das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Er muss deshalb von staatlicher Seite konsequent und wirksam bekämpft werden. Niemals dürfen wir hier nachlassen“, sagte Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) den Funke-Zeitungen.


Foto: Felix Klein (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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