Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Ein Bericht des Bundesinnenministeriums über acht der zehn bislang als „sichere Herkunftsstaaten“ geltenden Länder geht trotz Bedenken grundsätzlich davon aus, dass diese weiterhin als „sicher“ eingestuft werden können. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien erfüllen demnach weiterhin die Voraussetzungen für die Einstufung, wie aus dem Bericht hervorgeht, über den der „Tagesspiegel“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Das Ministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD) nimmt jedoch Einschränkungen vor. Die Situation sowohl in Ghana als auch in Senegal mache „eine aufmerksame Beobachtung erforderlich“, heißt es in dem Papier. Zwar lägen die Voraussetzungen für die Einstufung als sichere Herkunftsstaaten „zurzeit im Grundsatz weiterhin vor“, so das Ministerium. Allerdings sei die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen „weiterhin mit Sorge zu betrachten“. Staatsangehörige aus Senegal bilden die kleinste Gruppe der Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten (2022: 153 Anträge). 394 Menschen aus Ghana beantragten im Jahr 2022 Asyl in Deutschland.
In dem Bericht bezieht sich das Ministerium auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2023. Das Bundeskabinett befasst sich am Mittwoch mit dem Bericht aus dem Innenministerium. Als „sicherer Herkunftsstaat“ gilt ein Land dann, wenn der Gesetzgeber davon ausgeht, dass aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage dort keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist.
Im Senegal werden homosexuelle Handlungen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. 2022 war eine deutliche Ausweitung des Gesetzes diskutiert worden. Im Februar 2024 hat Ghana das noch aus Kolonialzeiten stammende Gesetz gegen homosexuelle Handlungen weiter verschärft und ausgeweitet. Dort gilt es nun als ein Verbrechen, sich als LGBTQ zu identifizieren oder die Rechte von queeren Menschen zu unterstützen. Es werden Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängt.
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass die beiden Staaten von der Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ gestrichen werden. Eine Einstufung von Ghana und dem Senegal als „sicher“ verstoße gegen geltende Rechtsprechung und verschlechtere die Chancen auf faire Asylverfahren für LGBTI-Geflüchtete aus diesen beiden Staaten. LGBTQIA und ähnliche Abkürzungen sind Sammelbezeichnungen für lesbische, schwule, bisexuelle, transgeschlechtliche, queere, intergeschlechtliche, asexuelle und aromantische Menschen.
Foto: Flüchtlinge in einer „Zeltstadt“ (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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