Dienstag, Juni 10, 2025
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SPD offen für Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu AfD-Verbotsverfahren

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – SPD und Linke haben sich offen gezeigt für den Vorschlag der Grünen, mit einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe eine Grundlage für ein neues AfD-Verbotsverfahren zu legen. „Wird die Demokratie, wie durch die AfD, angegriffen, müssen alle rechtsstaatlichen Mittel geprüft werden, um sie zu schützen – auch ein mögliches Verbotsverfahren“, sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Sonja Eichwede den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). „Eine solche Prüfung sollte gemeinsam durch Bund und Länder erfolgen.“

Das sei keine neue Forderung, erklärte Eichwede, dieses Zusammenspiel sei enorm wichtig. „Wenn unsere Demokratie bedroht ist, müssen wir alle nötigen Entscheidungen treffen, um sie vor ihren Feinden zu schützen. Das ergibt sich auch aus unserer historischen Verantwortung.“ Gleichzeitig müsse der politische Kampf gegen die AfD weitergehen. „Ein Land, das funktioniert, stärkt die Demokratie und ist das beste Mittel gegen die AfD“, so Eichwede.

Zuletzt hatten die Grünen vorgeschlagen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu bilden, die Informationen über die AfD zusammentragen soll. Auf dieser Grundlage und unter Einbindung aller Verantwortlichen könne dann ein neuer Anlauf gemacht werden für ein Verbotsverfahren.

Die Linke im Bundestag steht einem solchen Verfahren grundsätzlich positiv gegenüber. „Die Linke ist jederzeit bereit, alle konstruktiven Vorschläge zu unterstützen, die zur zügigen Einleitung eines Verbotsverfahrens führen“, sagte Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, den Funke-Zeitungen. „Der Vorschlag der Grünen für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann ein sinnvoller Schritt sein – sofern er nicht zur Ausrede für weitere Verzögerungen wird.“ Sie appellierte auch an Union und SPD, ihre ablehnende Haltung gegenüber einem solchen Verfahren zu überdenken.

Vor allem die Union zeigt sich skeptisch im Hinblick auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht – und auch im Hinblick auf den jüngsten Vorstoß der Grünen. „Es gibt bereits genügend Gremien und Institutionen, die sich mit der AfD beschäftigen. Da brauchen wir jetzt keine weitere Arbeitsgruppe“, sagte Steffen Bilger, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion den Funke-Zeitungen. Das Bundesinnenministerium prüfe derzeit das Verfassungsschutzgutachten, ein Gerichtsurteil dazu stehe noch aus. „Danach werden wir uns in der Koalition zu weiteren Schritten beraten.“ Die Grünen, so Bilger, sollten sich „besser an der Lösung der Probleme beteiligen, die der AfD die Wähler zutreiben.“

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag dazu von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.


Foto: Sonja Eichwede (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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