Montag, Dezember 9, 2024
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Wüst kritisiert Abschiebegesetz

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Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) – Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ kritisiert. „Es ist nicht das, was wir mit dem Bundeskanzler verabredet haben“, sagte Wüst dem TV-Sender „Welt“ am Freitag.

„Teilweise geht es sogar in die falsche Richtung. Es werden Rückführungen erschwert“, sagte er. Künftig dürfen Minderjährige nicht mehr in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden. Zudem sollen Betroffene rechtlichen Beistand durch einen Pflichtverteidiger erhalten.

In der Sache hätten die Ministerpräsidenten ursprünglich eine gute Lösung mit dem Bundeskanzler verabredet, aber es sei nicht in Ordnung, „bei jedem Schritt, bis es dann zum Gesetz kommt, bis es dann im Gesetzblatt steht, immer noch wieder Abschwächungen zu machen“, kritisierte Wüst.

So habe es „Nachschärfungen in die falsche Richtung“ gegeben. „Menschen, die gewarnt werden durch ihren Anwalt, dass eine Rückführung ansteht, die werden schlicht nicht da sein in den nächsten Tagen, wo man sie üblicherweise antrifft. Das kennen alle Praktiker in den Ausländerämtern“, so der CDU-Politiker. „Und deswegen ist das das Gegenteil von dem, was verabredet ist – und das Gegenteil von dem, was der Bundeskanzler angekündigt hat.“

Wüst mahnte auch mehr Engagement bei der Verabredung von Rückführungsabkommen an. Die fehlenden Abkommen seien für die Länder ein großes Hindernis bei den Abschiebebemühungen. „Es gibt ganz oft keine Vereinbarung mit den Herkunftsstaaten. Und da reicht es nicht, einen fleißigen engagierten Beauftragten um die Welt zu schicken – da müssen sich auch mal Minister darum kümmern und notfalls auch der Bundeskanzler, dass wir diese Vereinbarungen wirklich bekommen, dass Menschen in ihre Heimat auch zurückkehren dürfen, wenn wir die Formalitäten klar haben“, so Wüst. „Daran scheitert es leider sehr oft.“


Foto: Hendrik Wüst (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

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